Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertragsabschlüsse (ab dem 01.10.2020)

Haftung
Obermaier Busreisen beschränkt die Haftung für solche Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden auf das Dreifache des Reisepreises.

Leistungsinhalt
Der Vertrag mit Obermaier Busreisen umfasst nicht die Beaufsichtigung der einzelnen Personen, insbesondere nicht Kinder. Ebenso ist die Beaufsichtigung von Gepäck und Gegenständen der Reisenden nicht Gegenstand des Vertrags.

Mitreisende mit eingeschränkter Mobilität
Alle von Obermaier Busreisen angebotenen Reisen sind grundsätzlich nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet.

Ausschluss und Kündigung des Vertrages
Stört ein Fahrgast trotz Ermahnung oder rechtfertigt sein Verhalten die sofortige Aufhebung des Vertrages, kann Obermaier Busreisen oder ein/e Beauftragte/r des Unternehmens den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Anspruch auf den Leistungspreis bleibt bestehen. Nur ersparte Aufwendungen für Leistungen an Dritte sind zu erstatten.

Rücktrittsrecht von Obermaier Busreisen
1. Obermaier Busreisen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen für die vereinbarte Reise nicht erreicht wird.

Der Rücktritt ist zu erklären bis spätestens

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

2. Obermaier Busreisen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn es aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat es den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.

Rücktrittsrecht des Reisenden
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt in gleicher Weise für Verträge zur Anmietung eines Omnibusses.
Nimmt der Reisende die Möglichkeit des Rücktritts wahr, hat Obermaier Busreisen, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den es selbst zu vertreten hat oder, wenn am Bestimmungsort außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, an Stelle des Reisepreises einen Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Die Entschädigungsansprüche werden wie folgt pauschaliert:
Die Entschädigungspauschale beträgt

a) bis 22 Tage vor Reiseantritt 5% des Reisepreises
b) 21-15 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
c) 14-8 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
d) ab 7 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises

wenn und soweit der Reisende nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Beschädigungen und Verunreinigungen
Verunreinigung, die über das Übliche hinausgehen, und Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kann im Rahmen eines Gruppenausflugs der Verursacher nicht ermittelt werden, wird der entstandene Schaden im Rahmen der Gruppenabrechnung in Rechnung gestellt.

Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei angebotenen Leistungen in Höhe von mehr als 1.000 € behält sich Obermaier Busreisen vor, Anzahlungen in Höhe von 50% bis eine Woche vor Reisebeginn zu verlangen. Sollte die Anzahlung nicht bis eine Woche vor Reisebeginn auf dem Konto eingegangen sein, behält sich Obermaier Busreisen vom Vertrag zurückzutreten.

Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, oder Lücken enthalten wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Amtsgericht Freising als Sitz des Busunternehmens.

Gesetzliche Regelungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen gem. §§ 651 a BGB ff und Werkverträge gem. §§ 631 BGB ff.

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Obermaier Busreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Obermaier Busreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

    • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
    • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
    • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    • Die Reisenden können die Pauschalreise –innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –auf eine andere Person übertragen.
    • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
    • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder –in einigen Mitgliedstaaten –des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Obermaier Busreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit Tour Vers abgeschlossen.

Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Obermaier Busreisen verweigert werden.